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VG Frankfurt/Oder, 08.04.2010 - 2 K 1885/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 ATZV, § 39 EStG
Beamtenrecht; Altersteilzeit im Blockmodell; Berücksichtigung individueller Freibeträge bei der Berechnung des Teilzeitnettos (bejaht); verfassungskonforme Auslegung der Altersteilzeitzuschlagsverordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 08.04.2010 - 2 K 1885/07
Da in der ATZV für solche Fälle keine jährliche Korrektur der Berechnung des Aufstockungsbetrages vorgesehen ist, könnte die Einbeziehung des Freibetrages in die Berechnung des Teilzeitnettoentgelts dazu führen, dass der Beamte im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs gewährten Steuervorteile zurückerstatten muss, ohne dass gleichzeitig der Aufstockungsbetrag derart angepasst und nachgezahlt würde, dass er im Endeffekt nach wie vor 83 % des fiktiven Vollzeitnettos erhalten hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 -, zit. nach Juris).
- VG Berlin, 25.10.2011 - 7 K 291.10
Beamtenversorgungsrecht: Höhe eines Altersteilzeitzuschlags bei Erhöhung der …
Durch die normative Definition der "letztgenannten" Nettobesoldung wird deutlich, dass sich diese von der Ersten unterscheiden muss (a.A. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 8. April 2010 - 2 K 1885/07 -, juris).